Auf Grund der vermehrten Anzahl von versäumten und/oder nicht rechtzeitig abgesagter Termine weisen wir bereits an dieser Stelle darauf hin, dass wir uns das Recht vorbehalten Ihnen versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine (mindestens 24 Stunden vorher) als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
Wir danken für ihr Verständnis und freuen uns auf ihren Besuch!